Zulassungsvoraussetzungen für ein BWL Fernstudium
Welche Zulassungsvoraussetzungen erfordert ein BWL-Fernstudium ?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, betriebswirtschaftliche Qualifikationen im Fernstudium zu erlangen.
Diese sind hierarchisch gegliedert:
An oberster Stelle steht BWL im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften an einer staatlichen oder privaten Fernhochschule. Nachdem Diplomstudiengänge universitätsübergreifend zugunsten der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersverfahren abgeschafft wurde, steht der Diplom-Kaufmann nicht mehr zur Diskussion. Die Zugangsvoraussetzung für ein Bachelor-Studium ist die Allgemeine Hochschulreife. Darauf aufbauend schließt sich ein Masters-Studiengang an. An Fachhochschulen gibt es immer noch die betriebswirtschaftliche Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt (FH) bzw. Diplom-Kaufmann (FH). Hierzu ist die Allgemeine oder die Fachhochschulreife Voraussetzung.
Wer keinen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss anstrebt, kann sich auch zum Staatlich geprüften Betriebswirt qualifizieren. Hierzu benötigt man einen qualifizierten Schulabschluss der Sekundarstufe 1 (früher. „Mittlere Reife“), der über die Realschule oder das Gymnasium erworben werden kann und eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung.
Als dritte Möglichkeit bietet sich der Betriebswirt IHK an, für den eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird.
Hier nochmal ein Überblick:
Wirtschaftswissenschaft Bachelor / Masters ( BWL Bachelor/Master)
Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife
Diplom Betriebswirt (FH) / Diplom Kaufmann (FH)
Zulassungsvoraussetzung: Fachhochschulreife
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Zulassungsvoraussetzung: Abschluss Sek.I + abgschl. Berufsausbildung
Betriebswirt IHK
Zulassungsvoraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung
Zum Universitäts- und Fachhochschulstudium sei gesagt, dass einige Bundesländer in ihren Rahmenbedingungen gestatten, ein Hochschulstudium mit einer entsprechend qualifizierten Berufsausbildung nach Absolvieren einer Eignungsfeststellung aufzunehmen, ohne dass es einer Allgemeinen Hochschulreife bedarf. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Fachqualifikation zum Meister im handwerklichen Bereich in manchen Bundesländern der Hochschulreife gleichgestellt wird. Dasselbe gilt für anderweitige Qualifikationen im kaufmännischen Bereich. Hierüber sollte der Interessent sich genauestens informieren.